Gerade bei Zahlungsansprüchen aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ist besonderes Augenmerk auf die Beachtung etwaig einschlägiger Ausschluss- bzw. Verfallsfristen zu legen; solche können im Arbeitsvertrag oder aber auch in einem zur Anwendung kommenden Tarifvertrag geregelt sein.
In einem solchen Falle ist es sehr wichtig, die Zahlungsansprüche rechtzeitig in der dort vorgesehenen Weise (außergerichtlich und / oder gerichtlich) geltend zu machen, da die Ansprüche ansonsten verfallen.
Bitte kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig, um einen drohenden Anspruchsverfall zu verhindern!