Noch mehr aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht auf einen Blick
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 16.06.2015, 7 Ca 2708/14
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 16.06.2015, 7 Ca 2708/14
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2015,13 Sa 73 /14
Auch wenn man noch so stark eingespannt ist und sich selbst für unverzichtbar hält oder für unverzichtbar gehalten wird - auf die Inanspruchnahme des Mindesturlaubs von vier Wochen gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) kann gerade nicht verzichtet werden; insoweit "verpflichtet" das Gesetz auch den Arbeitnehmer, sich zur Erhaltung seiner Arbeitskraft eine "Auszeit" zu nehmen.
In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG nunmehr nochmals klargestellt, dass der Arbeitnehmer im Falle eines Rechtsstreites vor dem Arbeitsgericht nachweisen muss, dass ihm eine bessere als eine durchschnittliche ("befriedigende") Gesamtbeurteilung seiner Arbeitsleistung zusteht:
In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Hamm nun nochmals klargestellt, dass Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Steuerpflicht unterliegen:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2015 -6 AZR 82/14