Aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auf einen Blick
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2015 -6 AZR 82/14
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2015 -6 AZR 82/14
Bekanntlich grassiert derzeit in vielen Betrieben eine Welle von krankheitsbedingten Ausfällen unter den Beschäftigten; unabhängig davon ob es sich um eine echte Grippe oder aber um einen sog. „grippalen Infekt“ handelt, muss sich der betroffene Arbeitnehmer darüber im Klaren sein, wie er sich gegenüber seinem Arbeitgeber zu verhalten hat.
Viele Arbeitnehmer haben ihren Jahresurlaub aus dem Jahr 2014 bis zum 31.12.2014 nicht vollständig in Anspruch genommen. Hier stellt sich nun die Frage, ob die restlichen Urlaubstage dem neuen Urlaubsanspruch für das Jahr 2015 hinzugerechnet werden können oder ob die ungenutzten Urlaubstage verfallen sind.
Als „Posten“ bezeichnet man in unserem modernen Telekommunikationszeitalter das Schreiben und Senden von Beiträgen in Newsgroups oder in Internetforen, wie z. B. Facebook, Twitter, Instagram etc. Das Posten von Beiträgen im privaten Bereich mag ja heutzutage zum täglichen Sozialleben gehören, wirft aber nicht zuletzt im Berufsleben zunehmend Probleme auf.
Glücklich können sich alle Arbeitnehmer schätzen, bei denen der Arbeitgeber freiwillig alljährlich die landläufig als „Weihnachtsgeld“ bezeichnete Sonderzahlung auskehrt. Heutzutage leisten viele Arbeitgeber diese Sonderzahlungen jedoch nicht oder nicht mehr - dann stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob er einen Anspruch auf eine solche besitzt und diese einfordern kann.